
„Dass die WfW-Fraktion an der von ihr beantragten Sondersitzung des Rates festhält, zeigt den bedauerlichen Realitätsverlust dieser Fraktion“, so kommentiert Klaus Jürgen Reese, SPD-Fraktionsvorsitzender, die aktuelle Vorgehensweise der drei Stadtverordneten der Wählergemeinschaft.
Zum Hintergrund: Am 21. Dezember des letzten Jahres hat die Stadt Wuppertal den Bescheid über die Festsetzung der Mittel aus dem Stärkungspakt Stadtfinanzen erhalten und wird aus dem Pakt in den kommenden fünf Jahren jährlich gut 72 Mio. Euro zur Sanierung des städtischen Haushaltes erhalten. Dieser Bescheid enthält die förmliche Rechtsmittelbelehrung mit dem Hinweis, dass gegen den Bescheid innerhalb eines Monats Klage erhoben werden könne. Diese Klagemöglichkeit bezieht sich auf die Berechnungsgrundlage des Bescheides und nicht darauf, ob Wuppertal sich überhaupt an dem Stärkungspaktgesetz beteiligen soll oder möchte. In Verkennung des Sachverhaltes hat die Fraktion der Wählergemeinschaft eine Sondersitzung des Rates beantragt und in einem Schreiben an den OB und die Fraktionen suggeriert, dass in dieser Sondersitzung über die Frage diskutiert werden könne, ob sich Wuppertal überhaupt am Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (kurz: Stärkungspaktgesetz) beteiligen müsse.
Klaus Jürgen Reese zu diesem Sachverhalt: „Wer die fast schon wahnwitzige Frage nach der Beteiligung der Stadt Wuppertal am Stärkungspaktgesetz stellt, hätte gegen das Gesetz klagen müssen. Die Einberufung einer Sondersitzung des Rates gemäß § 47 Abs. 1 der Gemeindeordnung ist ein hohes demokratisches Gut. Wer, wie die Wählergemeinschaft, trotz umfangreicher vorliegender Informationen und in Kenntnis der Fakten dieses Gut dazu missbraucht, um in der Öffentlichkeit formaljuristische Winkelzüge zu zelebrieren, stellt sich als ernstzunehmender Gesprächspartner ins politische Abseits.“